Erstellung Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
Hilfe zur Selbsthilfe: Wir erstellen einmalig die Anlage V für Sie. Mit der Überlassung unserer Arbeitsunterlagen (zum Beispiel Abschreibungstabellen und Erläuterungen) haben Sie die Möglichkeit, die Anlage V zukünftig selbst zu erstellen.
Unsere Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis gegen Einzelnachweis.