Für wen kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein?
für jeden, der Erbstreit in der Familie vermeiden möchte
für jeden, der schutzbedürftige Angehörige hat
für Lebensgemeinschaften
für Patchwork-Familien
für Unternehmer und Stifter
für Immobilienbesitzer und Inhaber komplexer Vermögenswerte
Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?
Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers
Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten
Abgabe der Erbschaftsteuererklärung und Zahlung der Erbschaftsteuer
Verteilung des Nachlasses an die Erben
langfristige Verwaltung des Nachlasses, etwa bei minderjährigen, behinderten oder überschuldeten Erben
Wir sind in der Lage, das Amt eines Testamentsvollstreckers zu übernehmen. Herr Andreas Hemmersbach, Steuerberater in Mainz, ist über den AGT seit 2018 als Testamentsvollstrecker zertifiziert.